Zum Jahreswechsel 2020 ist in der EU und in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Um die Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen noch besser vorzubeugen, wurde das seit 1977 geltende Pflanzenschutzrecht überarbeitet. Alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen müssen, sobald sie zu anderen Unternehmen transportiert werden, einen EU-Pflanzenpass tragen. Der Pass muss alle geforderten Informationen enthalten und gut sichtbar an der Handelseinheit (CC, Topf, etc.) angebracht sein.

Folgende Inhalte muss der neue Pflanzenpass haben:

  • Das Wort „Pflanzenpass“ muss in einer Amtssprache der Union und in englischer Übersetzung rechts oben stehen
  • Die Flagge der Union finden Sie links oben
  • Der Buchstabe „A“, nachfolgend der botanische Name
  • Der Buchstabe „B“, nachfolgend der Ländercode des Mitgliedsstaates und die Registriernummer des Unternehmens
  • Der Buchstabe „C“, nachfolgend der Rückverfolgbarkeitscode der Ware
  • Der Buchstabe „D“, nachfolgend der Ländercode des Ursprungslandes und evtl. der Name des Drittlandes

Ihre von uns gelieferten, mit dem neuen Pflanzenpass gekennzeichneten, Produkte sehen nun so aus:

Wir verbinden den Kontrollschein mit dem neuen Pflanzenpass.
Sie finden ihn an der untersten Lage des CC Containers. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre gelieferte Ware sofort überprüfen können.
Sie haben Fragen? Sie können sich dazu gerne bei uns melden.

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