Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO

Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist
Name/Fa.: Irßlinger GmbH & Co. KG
Straße: Im Brühl, 2
PLZ, Ort: 88605 Meßkirch
Handelsregister: Registergericht Ulm, HRA 725756
Geschäftsführer: Irßlinger Komplementär GmbH GF Siegfried Irßlinger, GF Rüdiger Irßlinger und GF Katrin Irßlinger
Telefonnummer: +49 (0 75 75) 204 – 0
E-Mail-Adresse: info@irsslinger.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: dsb@irsslinger.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Firma Irßlinger GmbH & Co. KG ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beschäftigten-/ Auszubildenden-/ Praktikantenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit b) EU-DSGVO i.V.m. §26 Abs. 1 BDSG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen.

5. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden-Württemberg zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der Stelle zur Folge haben. Für die Firma Irßlinger GmbH & Co. KG ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.